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Einige Vergabestellen haben den "Schuß nicht gehört"

Landauf landab jammern Städte und Gemeinden über zu wenige Bieter bei ihren Ausschreibungen und beklagen die z.T. horreenden Abweichungen der Angebotspreise von den kalkulierten Kosten. Die Ursachen luegen in der Tat überwiegend in der hohen Kapazitätsauslastung der Unternehmen durch die hohe Nachfrage nach Bauleistungen von privater aber besonders auch von öffentlicher Seite.
Was ich allerdings auch immer wieder bei der täglichen Recherche nach Ausschreibungen feststelle ist die Methode vor allem kleinerer Städte und Gemeinden, ihre Vergabeunterlagen nur in Papierform anzubieten und dafür auch noch  Gebühren zu verlangen. So ein aktuelles Beispiel der Gemeinde GrabenNeudorf in Baden-Württemberg, welche für Malerarbeiten von geringem Aufwand, nämlich Beschichtungsarbeiten von nur 2775 m² erwartet, daß interessierte Bieter dafür  31 € zahlen werden . Da wird die Zahl der Bieter bei der Submission am 11.4. aber sehr übersichtlich sein, denn wer zahlt heutzutage noch für den Erhalt von Leistungsverzeichnissen, wenn es diese in ca. 80 %aller Fälle kostenlos zum Download gibt und dies bei wesentlich lukrativeren Projekten und bei ohnrehin ausgelasteten Kapazitäten. Zum anderen haben diese Vergabestellen noch nicht kapiert, daß interessierte Bieter heute erst das Leistungsverzeichnis online anschauen um dann zu entscheiden, ob sie überhaupt am Wettbewerb teilnehmen. Denn erst für Leistungsverzeichnisse in Papierform zu bezahlen, um dann festzustellen, daß eine Teilnahme am Wettbewerb nicht erfolgen wird und das LV dann in den Papierkorb wandert, das war einmal in der analogen Steinzeit ! Haben denn diese Vergabestellen noch nicht davon gehört, daß zwischenzeitlich auch in Baden-Württemberg die Regeln der UVgO ( Unterschwellenvergabeverordnung) gelten, welche gebietet die Vergabeunterlagen online und kostrnlos anzubieten. Und auch wenn diese Regeln kommunalen Vergabestellen nur zur Anwendung empfohlen werden, so haben die meisten davon erkannt, daß der kostenlose Download von Vergabeunterlagen den Wettbewerb nur fördert und auch noch erheblichen Verwaltungsaufwand spart. Doch einige haben wohl den "Schuß noch nicht gehört" und wundern sich dann über ausbleibende Angebote !

26.3. 2019 Ulrich Knöll





Leipzig 26.03.2019
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Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]