Alle zwei Jahre veröffentlicht die Europäische Kommission die sogenannten europäischen Schwellenwerte, die dann ab dem 01. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Für 2020 und 2021 wurden diese bereits jetzt angekündigt. Im Dezember 2019 werden sie abschließend veröffentlicht.
Folgende Schwellenwerte kündigt die EU-Kommission an:
Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, voraussichtlich Dezember 2019, sollen diese ab dem 01. Januar 2020 in Kraft treten.
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