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Niedersachsen: Aktualisiertes Merkblatt für Preisgleitklauseln

Wichtig für alle Bieter,welche sich an Ausschreibungen in Niedersachsen beteiligen wollen ist die Aktualisierung zu geltenden Preisgleitklauseln, welche aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen sind. Dabei besteht eine höhere Sicherheit der Kalkulation und verbessert die Wettbewerbschancen, weil die Risikozuschläge für Matgerialpreissteigerungen damit reduziert werden können, ohne das unternehmerische Risiko zu erhöhen.


https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/servicestelle_zum_niedersachsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/aktuelles/aktuelle-informationen-120419.html


Hier finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise zum NTVergG und dessen Verordnungen.


2022:

 


 

15.07.22 – Verlängerung der Vergabeerleichterungen zur Bewältigung der Folgen der gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Ukraine bis zum 31.01.23


Das Niedersächsische Finanzministerium sowie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung haben mit der Ausführungsbestimmung vom 15. Juli 2022 die derzeit bis zum 31. Juli 2022 gültigen Vergabeerleichterungen (siehe die im untenstehenden Artikel vom 17. März 2022 abrufbare Ausführungsbestimmung) um sechs Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Danach dürfen Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen, die
  1. der Aufnahme, Unterbringung, Gewährleistung der Sicherheit, Beratung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden,
  2. dem Katastrophenschutz, dem Zivilschutz oder der Gefahrenabwehr (soweit nicht ohnehin von der Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften ausgenommen),
  3. der Verbesserung der IT- und Cyber-Sicherheit oder
  4. der Ausübung einer Sektorentätigkeit (§102 GWB)
dienen und deren Vergabeverfahren vor dem 1. Februar 2023 begonnen haben, unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes gemäß § 106 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen weiterhin im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Ziel der Maßnahmen ist, die niedersächsischen Vergabestellen aufgrund des andauernden Krieges in Europa sowie der noch nicht absehbaren weiteren Entwicklungen auch in Zukunft zu unterstützen. Die weiteren Einzelheiten können der Begründung zur Ausführungsbestimmung entnommen werden.

Die Ausführungsbestimmung soll insbesondere für Aufträge im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und im Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) gelten. Sie ist daher als gemeinsame Regelung des MF und des MW aufgebaut.

Für Kommunen besteht unterhalb des NTVergG-Eingangsschwellenwertes die Regelung in § 28 Abs. 2 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO), wonach der Abschluss von Verträgen nach einheitlichen Richtlinien erfolgt. Die Kommunen haben hier somit bereits eine gewisse Flexibilität. Die Ausführungsbestimmung sieht allerdings den als Unterstützung gedachten Hinweis vor, dass kommunalen öffentlichen Auftraggebern die Übernahme dieser Ausführungsbestimmung in ihre Richtlinien gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 KomHKVO empfohlen wird.


 

29.06.2022 – Update: Einsatz von Preisgleitklauseln / Preisanpassungsmechanismen zur Bewältigung der Auswirkungen der Ukraine-Krise

Angesichts der erheblichen und andauernden Auswirkungen der wegen des Ukraine-Krieges gegen Russland verhängten sowie ggf. darüber hinaus zu verhängenden Sanktionen ist eine seriöse Angebotskalkulation u.a. für die an Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen derzeit kaum möglich. In dieser außergewöhnlichen Situation von Preissteigerungen und Lieferengpässen ist aktuell ein umsichtiger Umgang von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern erforderlich. Dies betrifft sowohl anstehende als auch laufende Vergabeverfahren sowie ggf. auch bereits geschlossene Verträge.

Eine Möglichkeit, in diesem Kontext einen angemessenen Ausgleich der Interessen von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern herzustellen, besteht in der Verwendung von Preisgleitklauseln bzw. Preisanpassungsmechanismen, mit denen auf Preissteigerungen reagiert werden kann.

In einem aktualisierten Merkblatt des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung werden die Instrumente kurz erklärt und verdeutlicht, dass die aktuellen besonderen Umstände einzelfallabhängig ein Abweichen von gewohnten Verfahren rechtfertigen können, die Ukraine-Krise jedenfalls ein außergewöhnliches Ereignis außerhalb der Risikosphäre der Vertragspartner darstellt.

Für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) jeweils mit Rundschreiben vom 22.06.2022 ihre Praxishinweise vom 25.03.2022 zum Umgang mit den Problemen der Verteuerung von Baustoffen infolge des Ukraine-Krieges konkretisiert, u.a. um zusätzliche Formblätter ergänzt und die Geltungsdauer jeweils bis zum 31.12.2022 verlängert. Sämtliche Regelungen haben die zuständigen Landesministerien für Maßnahmen des Landes für entsprechend anwendbar erklärt.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Rundschreiben vom 24.06.2022 Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine veröffentlicht.


30.03.22 - Einsatz von Preisgleitklauseln / Preisanpassungsmechanismen zur Bewältigung der Auswirkungen der Ukraine-Krise


 

Eine für die Wirtschaft spürbare Auswirkung des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist insbesondere der extreme Preisanstieg bei bestimmten Produkten und Rohstoffen. Dies betrifft auch die Ausführung öffentlicher Aufträge. In der öffentlichen Auftragsvergabe wird grundsätzlich der Vereinbarung von Festpreisen der Vorzug gegeben. Dies setzt allerdings für die Unternehmen eine seriöse Kalkulationsmöglichkeit voraus, die derzeit bei diversen Produkten und Materialien nicht gegeben ist. Ein Mittel, der aktuellen Situation in der öffentlichen Auftragsvergabe Rechnung zu tragen, ist der Einsatz von so genannten Preisanpassungsmechanismen wie der Stoffpreisgleitklausel. In einem Merkblatt des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung werden die Instrumente kurz erklärt und verdeutlicht, dass die aktuellen besonderen Umstände einzelfallabhängig ein Abweichen von gewohnten Verfahren rechtfertigen können, die Ukraine-Krise jedenfalls ein außergewöhnliches Ereignis außerhalb der Risikosphäre der Vertragspartner darstellt.

Für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) jeweils mit Rundschreiben vom 25.03.2022 (BMWSB / BMDV / Hinweisblatt ) Praxishinweise zum Umgang mit den Problemen der Verteuerung von Baustoffen infolge des Ukraine-Kriegs herausgegeben. Diese bis zum 30. Juni 2022 befristeten Regelungen haben die zuständigen Landesministerien für Maßnahmen des Landes für entsprechend anwendbar erklärt.



 

Leipzig 01.12.2022
Beschaffungsmarkt Office, Bauportal, Schienenverkehrsportal, Strassenbauportal, Portal Erneuerbare Energien, Cleanerportal, Energieausschreibungen, Container-Modulbau, FAHRZEUGE, Beschaffungsmarkt Gesundheit

 

Photo Ulrich Knöll
Pressekontakt:
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Dipl.Volkswirt Ulrich Knöll
Erich Zeigner Allee 36
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Tel.: +49 341 2534791-11

Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]