Niedersachsen: Aktualisiertes Merkblatt für Preisgleitklauseln
Wichtig für alle Bieter,welche sich an Ausschreibungen in Niedersachsen beteiligen wollen ist die Aktualisierung zu geltenden Preisgleitklauseln, welche aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen sind. Dabei besteht eine höhere Sicherheit der Kalkulation und verbessert die Wettbewerbschancen, weil die Risikozuschläge für Matgerialpreissteigerungen damit reduziert werden können, ohne das unternehmerische Risiko zu erhöhen.
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BAFA : Preis für Erdgasimporte von Januar bis August 2022 291,8 % höher als 2021 !!!
Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lagen die deutschen Erdgasimporte im Monat August 2022 mit 271.217 Terajoule um 31,0 % unter der entsprechenden Menge des Vorjahresmonats (392.856 Terajoule).
Der Grenzübergangspreis pro Terajoule Erdgas lag im August 2022 mit 41.255,25 Euro (dieses entspricht ca. 14,85 Cent pro Kilowattstunde) um 43,2 % über dem Preis im Juli 2022 (28.811,16 Euro). Gegenüber August 2021 (6.580,62 Euro) ist der Grenzübergangspreis pro Terajoule Erdgas um 526,9 % gestiegen.
Im Berichtszeitraum Januar bis August 2022 lagen die Erdgasimporte mit 2.554.066 Terajoule um 26,1 % unter der entsprechenden Menge der Referenzperiode Januar bis August 2021 (3.458.434 Terajoule).
Der Wert der Erdgaszugänge im Berichtszeitraum Januar bis August 2022 betrug 49,5 Milliarden Euro im Vergleich zu 17,1 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. Der durchschnittliche Grenzübergangspreis ist im betrachteten Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode um 291,8 % von 4.946,93 Euro auf 19.382,76 Euro pro Terajoule Erdgas gestiegen.
Der Grenzübergangspreis zeigt den Preis des Erdgases an der deutschen Grenze.
Quelle: BAFA-Newsletter 17.10.2022
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Der BAFA Förderkompass bringt Sie zielsicher zu Ihrem Förderprogramm
Der Förderkompass des BAFA fasst die Zuschussprogramme auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.
Das BAFA setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zahlreiche Förderprogramme um, die einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen leisten.
Der Energiebereich des BAFA leistet mit seinen Förderprogrammen einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende und zum Schutz des Klimas. Die Programme richten sich vor allem an private Haushalte sowie an kleine und mittelständische Unternehmen, die in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien investieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet beispielsweise Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung. Der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen in der Mobilität ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem Umweltbonus bietet die Bundesregierung einen guten Anreiz, um auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.
Im Bereich der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung unterstützen die Programme beim BAFA die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen. Dies reicht von der Handwerksförderung, dem INVEST-Programm für Zuschüsse für Wagniskapital, der Förderung von Unternehmensberatungen bei KMUs, über die Fachkräftesicherung bis zur Unterstützung bei der Erschließung von ausländischen Märkten.
Sollten Sie Interesse an dem Förderkompass 2022 haben, können Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular stellen.
Eine digitale Version des Förderkompass 2022 finden Sie hier.
Quelle: Newsletter Energie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 7.6.2022
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Erdöleinfuhr aus Russland im I.Quartal 22 um 22 % höher als im 1.Quartal 2021 !!!
Das ist verblüffend und verstörend, wenn man die aktuellen Ölimporte der RohölINFO März 2022 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betrachtet, denn trotz des Ukrainekrieges und der Beteuerungen der Politik, die Röhöleinfuhren aus Rußland würden deutlich zurückgefahren, stiegen diese um 22 % zum ersten Quartal 2021 auf 7,864 Millionen Tonnen ! Und auch im März 2022 war mit 2,612 Millionen Tonnen keine Reduzierung erkennbar !
Was auch interessant ist, sind die Einkaufspreise des Rohöls:
So waren die durchschnittlichen Einkaufspreise pro Tonne im ersten Quartal 2021 364,23 € teuer.
Dagegen waren im ersten Quartal 2022 diese Preise auf 632,09 € um stolze 73,6 % gestiegen !
Die Preissteigerung setzte sich im März 2022 mit 717,16 € pro Tonne nochmals mit 13,5 % fort.
Quelle: Newsletter Energie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 30.5.2022
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Landeshauptstadt München läßt künftig nur noch elektronische Angebote zu
Das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München hat in u.a. Schreiben angekündigt, künftig nur noch elektronische Angebote zuzulassen und fordert Bieter an aktuellen Vergabeverfahren auf, nicht mehr zur Submission zu erscheinen. Der Originaltext ist hier abgedruckt:
Corona-PandemieEinreichung schriftlicher Angebote, Teilnahme an Eröffnungsterminen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Bekannt- machung vom 16.03.2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt (Az. D4-2257-3-35; BayMBl. 2020 Nr. 115). Dies wird damit begründet, dass sich die Corona-Pandemie weltweit und auch in Bayern rasch ausbreitet und Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns gefährdet.
Diese Situation gebietet verantwortungsvolles Handeln auch bei der Durchführung derjenigen Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A, in denen das Submissionsbüro neben elektronischen auch schriftliche Angebote zugelassen hat (ob dies der Fall ist, entnehmen Sie für das jeweilige Vergabeverfahren der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe). Infektionsrisiken können bei solchen Verfahren für alle Beteiligten (Bieterinnen und Bieter, Postlauf, Auftraggeber) reduziert werden, wenn Bieterinnen und Bieter von dem Versand und der Einreichung schriftlicher Angebote sowie der Teilnahme an Eröffnungsterminen absehen und Ihre Angebote stattdessen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München einreichen.
Bei einer Änderung der Vergabeunterlagen während der laufenden Angebotsfrist müsste in der eVergabe-Anwendung eine neue elektronische Version der Vergabeunterlagen erzeugt werden. Zu Ihrer Arbeitserleichterung sehen wir daher in bereits veröffentlichten Vergabever-fahren vorerst davon ab, die Vergabeunterlagen dahingehend zu ändern, dass ab sofort keine schriftlichen Angebote mehr zugelassen werden. Wir bitten Sie dennoch, wie folgt vorzugehen:
- Bitte reichen Sie Ihre Angebote bevorzugt elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München und nicht schriftlich ein. Hinweis: Verwenden Sie für die Angebotsabgabe die dafür vorgesehene Funktion des Bietercockpits. Verwenden Sie NICHT die Funktion „Nachrichten“ des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot NICHT per E-Mail oder per Fax ein, da das Angebot in diesen Fällen unverschlüsselt bei uns eingeht.
- Bitte sehen Sie nach Möglichkeit davon ab, selbst an Eröffnungsterminen teilzunehmen oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Beauftragte dorthin zu senden. Über das Ergebnis des Eröffnungstermins werden Sie von uns wie bisher unverzüglich und unaufgefordert informiert.
- Wir behalten uns vor, den Zutritt zu Eröffnungsterminen gegebenenfalls kurzfristig zu beschränken (z.B. auf eine Höchstzahl an Bieterinnen und Bietern) oder Eröffnungster-mine zu verlegen, sofern dies zur Vermeidung oder Verringerung von Infektionsrisiken geboten ist.
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- Das Submissionsbüro wird in künftigen Vergabeverfahren bis auf Weiteres nur noch elektronische Angebote zulassen. Für Unternehmen, die bislang schriftliche Angebote abgegeben haben, ist es daher sinnvoll, sich nun mit der eVergabe-Plattform der Landeshauptstadt München vertraut zu machen.
Für diese Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Recht und Verwaltung
Zentrale Dienste
Submissionsbüro
18.03.2020
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