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News zu den Beschaffungsmärkten im Energieausschreibungen

 

 

Erlasse zur Stoffpreisgleitung aufgrund Ukraine-Krieg ausgelaufen


Zum 30.6.2023 sind die Erlasse der Bundesministerien für Wohnen,Stadtentwicklung und Bauwesen und Digitales und Verkehr ausgelaufen.
Allerdings wird auf die vor dem krieg bestehenden Vorgaben verwiesen, wonach Stoffpreisgleitungen (lediglich) zu vereinbaren sind,wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
* Preisveränderungen in besonderem Maße
* langer Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Einbau ( 10 bzw. in Ausnahmefällen 6 Monate)
*Stoffkosten in Höhe von mindestens 1 % der geschätzten Auftragsumme

Das BMDV teilt ebenfalls die "Rückkehr zum Regelverfahren" mit,wonach Stoffpreisgleitungen für im HVA B-StB bestimmte Stoffe ohne Zustimmung des BMDV vereinbar sind, bei anderen Stoffen lediglich mit ministerieller Zustimmung.

Quelle: VergabeNews August 2023


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Bundeswirtschafts – und Klimaschutzministerium baut Förderung zur Dekarbonisierung von Unternehmen aus


Verbesserte und erweiterte Förderangebote für kleine Unternehmen.

Heute tritt die aktuelle Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Das bestehende Förderangebot der EEW wird ausgebaut, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um ein zusätzliches Modul erweitert. Mit dem neuen Modul können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Wichtig sind zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erklärt dazu: „Die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist von zentraler Bedeutung, wenn wir bis zum Jahr 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen wollen. Denn allein die Industrie steht für rund 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen. Um diese zu senken, brauchen wir Investitionen der Unternehmen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme. Daher unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Förderprogramm. Wir wollen die Dekarbonisierung der Prozesswärme weiter beschleunigen und so helfen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren. Kleine Unternehmen und der Mittelstand spielen eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wirtschaft und deswegen nehmen wir sie mit diesem Förderprogramm besonders in den Blick.“

Seit Einführung 2019 hat sich die EEW mit mittlerweile über 17.000 Anträgen pro Jahr als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen.

Zu den wesentlichsten Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit zählen:

  • Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Torsten Safarik Präsident BAFA:

„Das neue Modul 6 der EEW Förderung bietet gerade für kleine Unternehmen einen starken Anreiz, fossile Energien durch Strom zu ersetzen. Mit attraktiven Förderkonditionen und einem schlanken Verfahren unterstützen wir kleine Unternehmen bei der klimafreundlichen Transformation."

Die KfW stellt Kredite mit Tilgungszuschüssen für ambitionierte Vorhaben bereit, die ohne eine Förderung von den Unternehmen nicht umgesetzt werden könnten.

Katharina Herrmann, Vorstandsmitglied der KfW:

„Für das Erreichen der Klimaziele spielt die Transformation des energieintensiven Industriesektors eine zentrale Rolle. Die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger ist das Gebot der Stunde. Mit der neuen verbesserten Förderung ist es für die Unternehmen jetzt noch einfacher, maßgeschneiderte Lösungen für eine optimale Energie- und Ressourceneffizienz ihrer Prozesse zu finanzieren.“

Im Vergleich zur „Zuschuss und Kredit“-Variante werden im Förderwettbewerb in einem wettbewerblichen Verfahren die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert: Je geringer die Förderkosten für eine eingesparte Tonne CO2, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Im Bereich Förderwettbewerb der Richtlinie gibt es folgende Änderungen

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Millionen Euro pro Runde
  • Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicher zu stellen und die Erfolgschancen zu erhöhen
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr zu festen und damit besser planbaren Terminen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme

Peter Dortans, Geschäftsführer bei der VDI/VDE-IT:

„Die Vorteile im Förderwettbewerb liegen vor allem darin, dass der Zuschuss beihilfefrei ist und die Förderquote höher als im Schwesterprogramm Modul 4 liegen kann. Mit der deutlichen Ausweitung sowohl bei Förderbudget als auch bei der maximalen Förderhöhe wird die Attraktivität des Förderwettbewerbs gesteigert und es sollen noch mehr ambitionierte Projekte mit hohem Förderbedarf bei gleichzeitig guter Fördereffizienz angereizt werden.“

Förderanträge entsprechend der neuen EEW-Richtlinien können ab dem 1. Mai beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.


Quelle: BAFA Newsletter  2.5.2023


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Niedersachsen: Aktualisiertes Merkblatt für Preisgleitklauseln


Wichtig für alle Bieter,welche sich an Ausschreibungen in Niedersachsen beteiligen wollen ist die Aktualisierung zu geltenden Preisgleitklauseln, welche aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen sind. Dabei besteht eine höhere Sicherheit der Kalkulation und verbessert die Wettbewerbschancen, weil die Risikozuschläge für Matgerialpreissteigerungen damit reduziert werden können, ohne das unternehmerische Risiko zu erhöhen.

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BAFA : Preis für Erdgasimporte von Januar bis August 2022 291,8 % höher als 2021 !!!


Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lagen die deutschen Erdgasimporte im Monat August 2022 mit 271.217 Terajoule um 31,0 % unter der entsprechenden Menge des Vorjahresmonats (392.856 Terajoule).

Der Grenzübergangspreis pro Terajoule Erdgas lag im August 2022 mit 41.255,25 Euro (dieses entspricht ca. 14,85 Cent pro Kilowattstunde) um 43,2 % über dem Preis im Juli 2022 (28.811,16 Euro). Gegenüber August 2021 (6.580,62 Euro) ist der Grenzübergangspreis pro Terajoule Erdgas um 526,9 % gestiegen.

Im Berichtszeitraum Januar bis August 2022 lagen die Erdgasimporte mit 2.554.066 Terajoule um 26,1 % unter der entsprechenden Menge der Referenzperiode Januar bis August 2021 (3.458.434 Terajoule).

Der Wert der Erdgaszugänge im Berichtszeitraum Januar bis August 2022 betrug 49,5 Milliarden Euro im Vergleich zu 17,1 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. Der durchschnittliche Grenzübergangspreis ist im betrachteten Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode um 291,8 % von 4.946,93 Euro auf 19.382,76 Euro pro Terajoule Erdgas gestiegen.

Der Grenzübergangspreis zeigt den Preis des Erdgases an der deutschen Grenze.

Quelle: BAFA-Newsletter 17.10.2022



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Der BAFA Förderkompass bringt Sie zielsicher zu Ihrem Förderprogramm


07.06.2022Der BAFA Förderkompass bringt Sie zielsicher zu Ihrem Förderprogramm

Der Förderkompass des BAFA fasst die Zuschussprogramme auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.

Das BAFA setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zahlreiche Förderprogramme um, die einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen leisten.

Der Energiebereich des BAFA leistet mit seinen Förderprogrammen einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende und zum Schutz des Klimas. Die Programme richten sich vor allem an private Haushalte sowie an kleine und mittelständische Unternehmen, die in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien investieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet beispielsweise Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung. Der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen in der Mobilität ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem Umweltbonus bietet die Bundesregierung einen guten Anreiz, um auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.

Im Bereich der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung unterstützen die Programme beim BAFA die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen. Dies reicht von der Handwerksförderung, dem INVEST-Programm für Zuschüsse für Wagniskapital, der Förderung von Unternehmensberatungen bei KMUs, über die Fachkräftesicherung bis zur Unterstützung bei der Erschließung von ausländischen Märkten.

Sollten Sie Interesse an dem Förderkompass 2022 haben, können Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular stellen.

Eine digitale Version des Förderkompass 2022 finden Sie hier.

Quelle: Newsletter Energie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 7.6.2022



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Photo Ulrich Knöll
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Dipl.Volkswirt Ulrich Knöll
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04229 Leipzig
Tel.: +49 341 2534791-11

Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]
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