Neue Schwellenwerte der EU-Kommission angekündigt
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Europäische Kommission die sogenannten europäischen Schwellenwerte, die dann ab dem 01. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Für 2020 und 2021 wurden diese bereits jetzt angekündigt. Im Dezember 2019 werden sie abschließend veröffentlicht.
Folgende Schwellenwerte kündigt die EU-Kommission an:
- 5.350.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.548.000 Euro)
- 5.350.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.548.000 Euro)
- 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 221.000 Euro)
- 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit144.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 Euro).
Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, voraussichtlich Dezember 2019, sollen diese ab dem 01. Januar 2020 in Kraft treten.
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Neue Schwellenwerte der EU-Kommission angekündigt.
Einige Vergabestellen haben den "Schuß nicht gehört"
Landauf landab jammern Städte und Gemeinden über zu wenige Bieter bei ihren Ausschreibungen und beklagen die z.T. horreenden Abweichungen der Angebotspreise von den kalkulierten Kosten. Die Ursachen luegen in der Tat überwiegend in der hohen Kapazitätsauslastung der Unternehmen durch die hohe Nachfrage nach Bauleistungen von privater aber besonders auch von öffentlicher Seite.
Was ich allerdings auch immer wieder bei der täglichen Recherche nach Ausschreibungen feststelle ist die Methode vor allem kleinerer Städte und Gemeinden, ihre Vergabeunterlagen nur in Papierform anzubieten und dafür auch noch Gebühren zu verlangen. So ein aktuelles Beispiel der Gemeinde GrabenNeudorf in Baden-Württemberg, welche für Malerarbeiten von geringem Aufwand, nämlich Beschichtungsarbeiten von nur 2775 m² erwartet, daß interessierte Bieter dafür 31 € zahlen werden . Da wird die Zahl der Bieter bei der Submission am 11.4. aber sehr übersichtlich sein, denn wer zahlt heutzutage noch für den Erhalt von Leistungsverzeichnissen, wenn es diese in ca. 80 %aller Fälle kostenlos zum Download gibt und dies bei wesentlich lukrativeren Projekten und bei ohnrehin ausgelasteten Kapazitäten. Zum anderen haben diese Vergabestellen noch nicht kapiert, daß interessierte Bieter heute erst das Leistungsverzeichnis online anschauen um dann zu entscheiden, ob sie überhaupt am Wettbewerb teilnehmen. Denn erst für Leistungsverzeichnisse in Papierform zu bezahlen, um dann festzustellen, daß eine Teilnahme am Wettbewerb nicht erfolgen wird und das LV dann in den Papierkorb wandert, das war einmal in der analogen Steinzeit ! Haben denn diese Vergabestellen noch nicht davon gehört, daß zwischenzeitlich auch in Baden-Württemberg die Regeln der UVgO ( Unterschwellenvergabeverordnung) gelten, welche gebietet die Vergabeunterlagen online und kostrnlos anzubieten. Und auch wenn diese Regeln kommunalen Vergabestellen nur zur Anwendung empfohlen werden, so haben die meisten davon erkannt, daß der kostenlose Download von Vergabeunterlagen den Wettbewerb nur fördert und auch noch erheblichen Verwaltungsaufwand spart. Doch einige haben wohl den "Schuß noch nicht gehört" und wundern sich dann über ausbleibende Angebote !
26.3. 2019 Ulrich Knöll
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Einige Vergabestellen haben den "Schuß nicht gehört".
Heizöl kostet die Stadt Duisburg 1 657 000 ¤ statt der erwarteten 706 000 ¤
Mehr als doppelt soviel wie kalkuliert kostet die Stadt Duisburg die Beschaffung von von dünnflüssigem Heizöl (EL) zu städtischen Verbrauchsstellen für eine Laufzeit von 3 Jahren, nämlich 1 657 201.14 EUR statt der ursprünglich versnschlagten 706 000.00 EUR und damit 135 % mehr . 2 Bieter konkurrierten um den Auftrag, welcher am 17.8.2018 an die extraleicht GmbH NL Bergheim in 50129 Bergheim vergeben wurde.
29.10.2018
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Gasbeschaffung des Landkreises Teltow-Fläming deutlich günstiger als erwartet
Nur 278 630.00 EUR statt der ursprünglich kalkulierten 406 000 EUR muß der Landkreis Teltow-Fläming für die Belieferung von Erdgas für 37 Verbrauchsstellen für 2 Jahre aufwenden und spart damit 31,4 %. Als Lieferant wurden unter 5 Bewerbern die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau am 12.12.2017 beauftragt.
12.2.2018
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BAYERN: Unterschwellenvergabeverordnung gilt ab 1.1.2018
Die Bayerische Staatsregierung macht die Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung ( UVgO) für alle staatlichen Auftraggeber in Bayern ab 1.1.2018 zur Pflicht ( Az: B II 2 - G17/17-1 vom 14.11.2017). Interessant ist aber, daß für Kommunen eine vergleichbare Bekanntmachung in Vorbereitung sein, welche keine Pflicht zur Anwendung der UVgO vorsieht, sonder nur eine Empfehlung.
Quelle:VergabeNews, Heft 1 , 2018
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