Die Bayerische Staatsregierung macht die Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung ( UVgO) für alle staatlichen Auftraggeber in Bayern ab 1.1.2018 zur Pflicht ( Az: B II 2 - G17/17-1 vom 14.11.2017). Interessant ist aber, daß für Kommunen eine vergleichbare Bekanntmachung in Vorbereitung sein, welche keine Pflicht zur Anwendung der UVgO vorsieht, sonder nur eine Empfehlung.
Quelle:VergabeNews, Heft 1 , 2018
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Diversen Medienberichten zufolge plant die Europäische Union zum Jahreswechsel die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen zu erhöhen.
So soll der Schwellenwert für VOB Ausschreibungen von gegenwärtig 5,225 Millionen Euro auf 5,548 Millionen Euro angehoben werden.
Liefer-und Dienstleistungsaufträge sollen von derzeit 209 000 Euro auf 221 000 Euro angehoben werden.
Im Bereich der Sektorenaufträge wird der Wert für Liefer-und Dienstleistungen von aktuell 418 000 Euro auf 443 000 Euro angehoben.
Die letzte Anhebung der Schwellenwerte erfolgte zum 1.Januar 2016.
3.12.2017
Lesen Sie jetzt mehr zum Thema EU will Schwellenwerte für Ausschreibungen erhöhen.
Diversen Medienberichten zufolge plant die Europäische Union zum Jahreswechsel die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen zu erhöhen.
So soll der Schwellenwert für VOB Ausschreibungen von gegenwärtig 5,225 Millionen Euro auf 5,548 Millionen Euro angehoben werden.
Liefer-und Dienstleistungsaufträge sollen von derzeit 209 000 Euro auf 221 000 Euro angehoben werden.
Im Bereich der Sektorenaufträge wird der Wert für Liefer-und Dienstleistungen von aktuell 418 000 Euro auf 443 000 Euro angehoben.
Die letzte Anhebung der Schwellenwerte erfolgte zum 1.Januar 2016.
3.12.2017
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Als erstes Bundesland setzt Hamburg ab 1.Oktober 2017 die Unterschwellenvergabeordnung ( UVgO) in Kraft, nachdem diese für die Behörden des Bundes bereits am 1.September 2017 in Kraft getreten ist. Es ist zu erwarten, dass andere Bundesländer ihre Vergabeordnungen ebenfalls im Laufe der nächsten Monate anpassen und die UVgO zu Beginn des neuen Jahres bundesweit in Kraft treten kann.
Dabei ist es für Bieter von Vorteil, daß die Vergabeunterlagen- wie bei oberschwelligen Verfahren üblich- mit Inkrafttreten der UVgO kostenlos und ohne Registrierungspflicht online einsehbar und downloadbar sein müssen.
2.10.2017
Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Hamburg ist erstes Bundesland das Unterschwellenvergabeordnung ( UVgO) einführt.
Für alle Unternehmen , welche mit der öffentlichen Hand Geschäfte machen wollen ist nunmehr anstelle der seitherigen diversen Präqualifizierungsdatenbanken ein in der Vergabeverordnung ( VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung ( UVgO) vorgesehenes AMTLICHES VERZEICHNIS zuständig. Dieses Verzeichnis wird vom Deutschen Industrie-und Handelskammertag geführt und bei den IHKs geführt. Dieses Verzeichnis soll Unternehmen und freiberuflich Tätigen ermöglichen, ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen unabhängig von einem Auftrag nachzuweisen.
Der Vorteil dabei ist, dass Unternehmen, welche dort gelistet sind, ihre Rechtstellung deutlich verbessern, weil Auftraggeber deren Eignung nur dsann anzweifeln dürfen, wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen und somit dieses Verzeichnis eine verpflichtende Akzeptanz besitzt.
Die Recherchefunktion auf dieser Plattform soll ab 30.9.2017 freigeschaltet werden.
Es wird deshalb empfohlen, dass sich Unternehmen in diesem Portal baldmöglich registrieren und sich über die dort gestellten Anforderungen kundig machen. Die Adresse ist :
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de
17.9.2017
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